IT-Notfallhilfe
IT-Notfall nach Hackerangriff: Hilfe, wenn es passiert ist
Wenn trotz aller Vorsorge ein Angreifer in Ihr Netzwerk gelangt ist, unterstützt fischer professional consulting Ihr Unternehmen im IT-Notfall: Angriff eindämmen, Systeme bereinigen und wiederherstellen, Einfallstor finden und schließen. Für Unternehmen in Niederösterreich, Burgenland und Wien – auch wenn Sie noch nicht Kunde bei uns sind. Erreichbar telefonisch während der Geschäftszeiten.
Im Notfall anrufen: +43 2622 32029Was tun bei einem Hackerangriff? Die ersten Schritte
Die wichtigste Regel in den ersten Minuten: betroffene Geräte vom Netzwerk trennen, aber nicht ausschalten – und dann Hilfe holen. So kann sich der Angriff nicht weiter ausbreiten, und Spuren für die spätere Ursachensuche bleiben erhalten.
- Vom Netz trennen: Netzwerkkabel ziehen und WLAN ausschalten. Das Gerät selbst eingeschaltet lassen.
- Nichts löschen oder „aufräumen“: Keine Dateien entfernen und keine Programme neu installieren – das zerstört Hinweise auf den Angriffsweg.
- Festhalten, was Sie sehen: Lösegeldforderungen, Fehlermeldungen oder ungewöhnliche Fenster fotografieren und notieren, wann Ihnen was aufgefallen ist.
- Passwörter nur von einem sauberen Gerät ändern: nie am betroffenen Rechner.
- Anrufen: Während der Geschäftszeiten erreichen Sie uns unter +43 2622 32029.
Was ist IT-Notfallhilfe nach einem Cyberangriff?
IT-Notfallhilfe – im Fachjargon Incident Response – ist die strukturierte Reaktion auf einen IT-Sicherheitsvorfall, etwa einen Ransomware-Angriff, ein übernommenes E-Mail-Konto oder einen unbefugten Zugriff auf Server. Ziel ist, den Schaden zu begrenzen, den Geschäftsbetrieb so schnell wie möglich wiederherzustellen und zu verhindern, dass sich der Vorfall wiederholt. fischer professional consulting übernimmt dabei die technische Arbeit: vom Eindämmen des Angriffs über die Wiederherstellung der Systeme bis zum Schließen der Sicherheitslücke.
Typische Anzeichen
Woran Sie einen Angriff erkennen.
Ein Angriff kündigt sich selten an. Diese Anzeichen sollten Sie ernst nehmen und sofort handeln.
- Daten Dateien lassen sich nicht mehr öffnen oder haben plötzlich unbekannte Endungen
- Erpressung Auf dem Bildschirm oder in Ordnern erscheint eine Lösegeldforderung
- E-Mail Von Ihrem Konto werden Nachrichten verschickt, die Sie nicht geschrieben haben
- Zugänge Anmeldungen schlagen fehl oder Sie werden über Logins informiert, die nicht von Ihnen stammen
Leistungsumfang
Wie wir im IT-Notfall helfen.
- Eindämmen: betroffene Geräte und Konten isolieren, Zugänge sperren und Passwörter zurücksetzen, damit sich der Angriff nicht ausbreitet
- Bereinigen und wiederherstellen: Systeme säubern oder neu aufsetzen und Daten, soweit möglich, aus vorhandenen Backups zurückholen, bis der Betrieb wieder läuft
- Ursache klären und absichern: herausfinden, wie der Angreifer eingedrungen ist, und die Lücke schließen, damit es nicht wieder passiert
Nicht Teil der Notfallhilfe: eine Erreichbarkeit rund um die Uhr, Rechtsberatung sowie die Meldung des Vorfalls an Behörden. Und ohne ein brauchbares Backup lassen sich verschlüsselte Daten nicht in jedem Fall wiederherstellen – das sagen wir Ihnen ehrlich, sobald wir die Lage kennen.
Ablauf im Ernstfall
Drei Schritte. Zurück in den Betrieb.
Anruf & Eindämmen
Sie rufen uns an, wir klären, was passiert ist, und isolieren betroffene Geräte und Konten, damit sich der Angriff nicht weiter ausbreitet.
Wiederherstellen
Systeme werden bereinigt oder neu aufgesetzt und Daten, soweit möglich, aus Backups zurückgeholt.
Absichern
Wir finden das Einfallstor und schließen es, damit derselbe Weg nicht noch einmal funktioniert.
Melde- und Anzeigepflichten nicht vergessen
Sind bei einem Angriff personenbezogene Daten betroffen – etwa Kunden- oder Mitarbeiterdaten –, muss der Vorfall in der Regel innerhalb von 72 Stunden an die österreichische Datenschutzbehörde gemeldet werden (Art. 33 DSGVO). Unternehmen, die unter die NIS2-Richtlinie fallen, haben zusätzliche Meldepflichten. Eine Anzeige bei der Polizei ist ebenfalls möglich und oft sinnvoll. Die Meldung selbst und die rechtliche Beurteilung liegen beim betroffenen Unternehmen; fischer professional consulting bietet dafür keine Rechtsberatung an.
Für wen die Notfallhilfe gedacht ist
Die IT-Notfallhilfe richtet sich an Unternehmen in Niederösterreich, im Burgenland und in Wien, die von einem Cyberangriff betroffen sind – ausdrücklich auch an Unternehmen, die bisher nicht von fischer professional consulting betreut werden. Bestehende Managed-Services-Kunden profitieren zusätzlich davon, dass wir ihre Systeme und Backups bereits kennen.
Regionaler Bezug
Der Sitz von fischer professional consulting ist in Wiener Neustadt. Von dort betreut das Unternehmen Kunden in ganz Niederösterreich, im Burgenland und in Wien – mit kurzen Wegen, wenn im Ernstfall ein Einsatz vor Ort nötig ist.
Häufige Fragen zum IT-Notfall
Kurz erklärt.
Helfen Sie auch, wenn wir noch nicht Kunde sind?
Ja. Die IT-Notfallhilfe von fischer professional consulting steht auch Unternehmen offen, die bisher nicht von uns betreut werden.
Wann sind Sie im Notfall erreichbar?
Telefonisch während der Geschäftszeiten unter +43 2622 32029. Eine Erreichbarkeit rund um die Uhr bieten wir nicht an.
Soll ich den betroffenen Computer ausschalten?
Nein. Trennen Sie ihn vom Netzwerk (Netzwerkkabel ziehen, WLAN ausschalten), lassen Sie ihn aber eingeschaltet. So stoppen Sie die Ausbreitung, und Spuren für die Ursachensuche bleiben erhalten.
Können verschlüsselte Daten wiederhergestellt werden?
Das hängt vor allem davon ab, ob ein brauchbares Backup vorhanden ist, das vom Angriff nicht betroffen war. Eine Garantie gibt es nicht; wie die Chancen stehen, können wir erst sagen, wenn wir die Lage kennen.
Sollen wir das geforderte Lösegeld zahlen?
Behörden raten grundsätzlich davon ab: Eine Zahlung garantiert nicht, dass Daten wieder freigegeben werden, und sie finanziert weitere Angriffe. Die Entscheidung liegt beim Unternehmen – sprechen Sie vorher mit uns über die technischen Alternativen.
Müssen wir den Angriff melden?
Wenn personenbezogene Daten betroffen sind, in der Regel ja: innerhalb von 72 Stunden an die Datenschutzbehörde (Art. 33 DSGVO). NIS2-pflichtige Unternehmen haben zusätzliche Meldepflichten. Die Meldung und die rechtliche Beurteilung liegen beim Unternehmen; wir bieten keine Rechtsberatung an.
Wie verhindern wir, dass es wieder passiert?
Nach der Notfallhilfe schließen wir das konkrete Einfallstor. Dauerhaften Schutz bieten aktuelle Schutzsoftware, getestete Backups und ein sensibilisiertes Team – das ist bei fischer professional consulting fester Bestandteil der Managed Services, mehr dazu unter Cybersecurity.
Akuter IT-Notfall?
Rufen Sie uns an. Jetzt.
Während der Geschäftszeiten erreichen Sie uns telefonisch. Wir klären mit Ihnen sofort die nächsten Schritte – auch wenn Sie noch nicht Kunde sind.